Voraussetzungen für die Zucht gesunder und wesensfester Hunde

Die Zucht gesunder und wesensfester Welpen setzt voraus, dass der Züchter über gute Grundkenntnisse was Paarung, Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht der Welpen verfügt.

Ganz besonders wichtig ist es, dass die Zuchttiere in guter körperlicher und gesundheitlicher Verfassung sind, keine erblich bedingten Krankheiten (wie z. B. bei Kleinhunderassen Patella und bei Großrassen HD) aufweisen, sowie eine einwandfreie Anatomie und positive Wesensmerkmale haben. Dies beinhaltet auch den Verzicht auf übertriebene rassetypische Merkmale, die Körper- und Verhaltensmerkmale beeinträchtigen (z. B. die Schädelfontanelle beim Chihuahua). Kurz: An die körperliche Gesundheit und Wesensfestigkeit der Zuchttiere sind sehr hohe Ansprüche zu stellen. Daher sollte auch nur mit den besten "Vertretern" der jeweiligen Rasse gezüchtet werden.

Hündinnen, die ein gestörtes Welpenpflegeverhalten zeigen, bzw. nicht komplikationslos (z. B. Kaiserschnittgeburt) werfen, sollten nicht wieder zur Zucht eingesetzt werden. Das Zuchtalter ist von Rasse zu Rasse verschieden. In der Regel liegt das Mindestalter bei Kleinhunderassen bei 15 Monaten und das Höchstalter bei 8 Jahren; bei Großrassen zwischen 18 Monaten bzw. 8 Jahren. Natürlich kommt es auch immer auf den Hund selber an - einige Hündinnen können ihren letzten Wurf noch mit 8 Jahren austragen, andere Hündinnen wiederum tragen ihren letzten Wurf mit 5 oder 6 Jahren aus.

Eine Überbeanspruchung der Zuchthündinnen durch Belegung bei jeder Hitze ist zu vermeiden - sie sollte ein über die andere Läufigkeit aussetzen.

Eine andere - ebenfalls sehr wichtige - Voraussetzung zur Zucht ist die, dass die Zuchttiere eine - vom Zuchtverband - offizielle anerkannte Ahnentafel besitzen (dort sind alle Vorfahren des Tieres aufgelistet) und "zuchttauglich" geschrieben sind. Die "Zuchttauglichkeitsprüfung" wird im allgemeinen auf einer - vom Verband anerkannten - Ausstellung von einem Spezialzuchtrichter, vergeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Zuchttiere - wie schon oben erwähnt - körperlich gesund und wesensfest sind, sowie mindestens 3 x erfolgreich ausgestellt wurden und beste Formwertnoten (wie z. B. in der Junghundklasse = SG 1, in der offenen Klasse = V 1) erhalten haben. Die Zuchttauglichkeit wird in der Ahnentafel vermerkt.

Geburt, Aufzucht und Abgabe der Welpen

Die Geburt und Aufzucht der Welpen sollte unter möglichst natürlichen Bedingungen erfolgen, wobei die Gesundheit von Hündin und Welpen sichergestellt sein muss. Auch die Welpenzahl pro Wurf ist stark rasseabhängig: Kleinhunde werfen wenige im Verhältnis zur Mutterhündin relativ große und schwere Welpen - große Rassen eine große Zahl relativ leichter und kleiner Welpen.

Eine generelle Begrenzung der Welpenanzahl pro Wurf gibt es nicht. Allerdings sind alle übertriebenen Maßnahmen zur Aufzucht lebensschwacher bzw. defektbehafteter Welpen (sog. Aufpäppeln bei ganz schwachen Welpen bzw. Welpen die Missbildungen aufweisen) sowie die Überbeanspruchung der Hündin, falls keine Ammenhündin gefunden werden kann, zu vermeiden. Die gesunde Entwicklung der Welpen und die Milchleistung der Hündin müssen durch Gewichtskontrollen bei den Welpen überwacht werden. Sollten Komplikationen auftreten, ist der Tierarzt zu Rate zu ziehen.

Vor, während und nach der Geburt bedarf die Hündin einer sorgsamen Beobachtung; dies gilt ebenso für die Welpen von Geburt an bis zu einem Alter von drei Wochen. Der Züchter muss berücksichtigen, dass der Zeitaufwand nach der 3. Lebenswoche der Welpen bis zu deren Abgabe steigt. Denn um gesellschaftsverträgliche Verhaltensentwicklung der Welpen zu gewährleisten, muss ein enger und regelmäßiger Kontakt zwischen Hündin und Welpen (Wurfgemeinschaft) und den Bezugspersonen bestehen.

Besonders sensibel in der Verhaltensentwicklung für prägende Umwelteindrücke sind die Welpen in der Zeit von der 3. bis zur vollendeten 16 Lebenswoche. Es ist daher sehr wichtig, sie möglichst früh mit einer Vielzahl von Reizen (akustische, optische und geruchliche) zu konfrontieren, ohne aber die Kleinen dabei zu überfordern.

Gleichermaßen muss die Zeit von der 3. - 16. Lebenswoche für die Erziehung der Welpen genutzt werden. Dies betrifft sowohl den Züchter als auch die neuen Bezugspersonen nach der Abgabe der Welpen und wird erreicht durch intensive Zuwendung sowie Spiele mit den Welpen. Die Aufgabe der neuen Bezugspersonen ist die, das Spiel zwischen Hunden auch nach der Trennung von den Geschwistern zu erhalten. Dabei ist ein Spielen mit möglichst gleichaltrigen Hunden vorrangig (z. B. in einer Welpenspielgruppe).

Ab etwa dem 21. Lebenstag (bei Kleinhunderassen meist ab dem 28. Lebenstag) werden die Welpen zugefüttert, d. h. sie bekommen feste Nahrung, um die Hündin zu entlasten und um sich an die Futterumstellung zu gewöhnen. Der Zeitpunkt des Beginns der Zufütterung ist aber auch von der Gewichtsentwicklung der Kleinen und von dem Zustand der Mutter abhängig.

Vor Abgabe in das neue Heim, sind die Welpen von einem Tierarzt zu impfen und zu entwurmen. Der optimale Zeitraum für die Abgabe der Welpen liegt bei Kleinhunderassen zwischen 10 und 12 Wochen; bei Großrassen zwischen 8 und 10 Wochen. Außerdem muss sich der Züchter vergewissern, dass der neue Besitzer die Kenntnisse und Voraussetzungen hat, einen Hund zu halten und mit ihm umzugehen. Ebenso muss die Abgabe der Welpen dokumentiert werden, d. h. ein Kaufvertrag ist abzuschließen, in dem folgendes stehen muss:

" Name, Anschrift, Telefon-Nr.: und Wohnort des Züchters und des Käufers
" Name und Rasse des Hundes
" Wurftag des Hundes
" Farbe des Hundes
" Täto-Nr. bzw. Transponder-Nr. des Hundes
" Zuchtbuch-Nr. des Hundes
" Kaufpreis des Hundes
" Unterschrift des Züchters und des Käufers.


Autor: Kirstin Penquitt
Aus: Vereinsjournal 2/96